Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (Verkauf und Einkauf)

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen FoodConexi und der Vertragspartei gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sofern die Vertragspartei eine unternehmerisch tätige Person ist. Abweichende Bedingungen der Vertragspartei erkennt FoodConexi nicht an. Es sei denn FoodConexi hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn wir nicht nochmal darauf hingewiesen haben.

Die Incoterms gelten in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

A – Verkaufsbedingungen

Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend, außer wir geben eine Gültigkeitsdauer an.

Die kaufende Person stellt mit der Bestellung ein Angebot an FoodConexi zum Abschluss eines Liefervertrages dar. Ein Liefervertrag kommt erst dann zustande, wenn FoodConexi den Auftrag schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftrags- und Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Liefervertrag zustande.

Falsche oder unvollständige Angaben bei der Bestellung gehen zu Lasten der kaufenden Person.

Mit der Übermittlung einer Bestellung akzeptiert die kaufende Person uneingeschränkt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von FoodConexi.

Lieferkonditionen

Die gelieferte Ware muss den Angaben in der Produktspezifikation entsprechen. Etwaige Abweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzgrenze gelten von der kaufenden Person als akzeptiert.

Die Lieferung erfolgt an die von der kaufenden Person angegebene Lieferadresse. Die Kosten für nachträgliche Änderungen des Lieferortes durch die kaufende Person sind von dieser zu tragen.

FoodConexi weist darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist.

Die kaufende Person akzeptiert in Ausnahmefällen einen moderaten Lieferverzug. Liegt höhere Gewalt vor, gilt ein Lieferverzug auf unbestimmte Zeit, als vereinbart.

Sofern wir während der Bearbeitung einer Bestellung feststellen, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird die kaufende Person darüber unverzüglich, gesondert schriftlich informiert.

Falls FoodConexi ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht liefern kann, ist FoodConexi der kaufenden Person gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die kaufende Person unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche der kaufenden Person bleiben unberührt. Der bereits bezahlte Betrag wird rückerstattet.

Ein Lieferverzug berechtigt die kaufende Person nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Teillieferungen sind dann zulässig, wenn sie zumutbar sind oder die kaufende Person nichts Gegenteiliges angibt. Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, dann müssen die Abrufe innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, danach sind die Lagerkosten von der kaufenden Person zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware von unserem Logistikpartner an die kaufende Person, oder eine von ihr bestimmte Person, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware an die kaufende Person über.

Bei Verweigerung oder Verzögerung der Warenannahme durch die kaufende Person, erfolgt der Gefahrenübergang ab diesem Zeitpunkt an sie.

Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins von für die Übernahme der Ware bevollmächtigen Personen, gilt die Lieferung als anerkannt.

Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und enthalten keine Zollkosten, Gebühren oder sonstige Durch- und Einfuhrkosten.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ein Zurückbehalten der Zahlung oder ein Gegenrechnen ohne unsere Zustimmung ist der kaufenden Person nur gestattet, wenn die Forderung der kaufenden Person anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Auch eine Abtretung an Dritte ist untersagt.

Die kaufende Person ist verpflichtet innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ihre Zahlung zu leisten. Die Schuld gilt erst dann als beglichen, wenn uns der Betrag frei zur Verfügung steht.

Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich die kaufende Person 5% Verzugszinsen zuzüglich der Kosten für das Inkassobüro zu leisten.

Bei Zahlungsverzug oder bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit kann die Gesamtforderung zur Fälligkeit gebracht werden. Weiteres behalten wir uns vor für anschließende Lieferungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren über die kaufende Person eröffnet wird.

Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld und anschließend in folgender Reihenfolge (Zinsen – Spesen – sonstige Einbringungskosten – Kapital) angerechnet.

Für innergemeinschaftliche Lieferungen benötigen wir die UID-Nr. der kaufenden Person. Jegliche Kosten, die bei Überweisungen aus dem Ausland seitens der Bank anfallen, gehen zur Gänze zu Lasten der kaufenden Person.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FoodConexi.

Bei Zahlungsverzug ist FoodConexi berechtigt, die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen und eine Abholung der Ware auf Kosten der kaufenden Person zu veranlassen.

Reklamationen

Die kaufende Person hat die Ware bei Warenübernahme sorgfältig zu prüfen und Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Vor allem sind Transportschäden dem Logistikunternehmen gleich anzuzeigen.

Qualitätsbeanstandungen sind davon ausgenommen und können im Zuge der Verwendung bei Feststellung unverzüglich gemeldet werden. Damit Produkt-Reklamationen geprüft werden können, hat die kaufende Person alle benötigten Informationen, allen voran das beanstandende Produkt, eine detaillierte Beschreibung der Ursache, die Chargennummer, das MHD und das Produktionsdatum zur Verfügung zu stellen.

Alle vor Beendigung des Reklamationsverfahrens an die Kundschaft der kaufenden Person gemachten Zugeständnisse werden von uns nicht anerkannt.

Geringfügige Mängel berechtigen die kaufende Person nicht zum Rücktritt.

Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Handhabung durch die kaufende Person entstanden sind, haften wir nicht. Außerdem haften wir als Inverkehrbringerin nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger Deklaration durch die Herstellerfirma entstanden sind.

FoodConexi haftet gemäß dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG). Die kaufende Person verpflichtet sich vor unserer Inanspruchnahme alle Ansprüche bei unseren Herstellerfirmen geltend zu machen. Im Gegenzug treten wir alle Gewährleistungsansprüche, die uns gegenüber unseren Herstellerfirmen zustehen, an die kaufende Person ab.

Verpackungsentsorgung

Alle Verpackungen werden von der Herstellerfirma nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes entpflichtet. Bei Lieferungen nach Österreich werden alle Verpackungen über die Altstoff Recycling Austria (ARA) entpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Sanktionsvorschriften

Die kaufende Person versichert, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit FoodConexi auf keiner europäischen, chinesischen, japanischen, US-amerikanischen oder UK-Sanktionsliste geführt wird. Sobald die kaufende Person auf so einer Liste geführt wird, ist FoodConexi berechtigt von allen Kaufverträgen zurückzutreten. Die kaufende Person darf die von uns erhaltenen Produkte weder direkt noch indirekt in Länder verkaufen oder exportieren, wenn dies gegen geltende Sanktionsvorschriften verstößt.

B – Einkaufbedingungen

Bestellungen

Bestellungen von FoodConexi erfolgen stets schriftlich. Ein gültiger Kaufvertrag bedarf einer Auftragsbestätigung durch die verkaufende Person. Auf Abweichungen muss die verkaufende Person in der Auftragsbestätigung explizit hinweisen. Ebenso müssen Preise von FoodConexi im Vorhinein schriftlich bestätigt werden.

Produkte

Bei allen Produkten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Restlaufzeit einzuhalten.

Preise

Die Einkaufspreise verstehen sich als Netto-Festpreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, frei Haus (DDP), an die von uns genannte Empfangsstelle, außer es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Preiserhöhung muss die verkaufende Person mindestens 4 Monate im Vorhinein schriftlich bekanntgeben.

Muster

Muster, als auch die dazugehörigen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch anderwärtig benutzt werden.

Lieferungen

Bei Lieferung frei Haus (DDP) gilt die genannte Empfangsstelle als Erfüllungsort. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Wurde EXW vereinbart, dann muss die Ware zum vereinbarten Termin abholbereit sein. Für nicht vereinbarte Mehrlieferungen behalten wir uns vor, die Warenannahme der Mehrmenge abzulehnen. Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin sind nicht erlaubt. Wird dennoch vor dem vereinbarten Termin geliefert, haben wir das Recht die Warenannahme zu verweigern.

Erfüllt die verkaufende Person ihre Lieferpflichten nicht, dann haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Teillieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits genehmigt. Unter Anrechnung auf etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche sind wir bei Verzug der verkaufenden Person berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Nettopreises (Lieferwert) zu verlangen.

Etwaige Lieferverzögerungen sind unter Angabe von Gründen unverzüglich zu melden, wobei eine etwaige Schadensforderung unsererseits davon unberührt bleibt.

Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, berechtigen uns zum Rücktritt, ohne dass der verkaufenden Person Schadenersatzansprüche entstehen.

Die verkaufende Person hat für jede Lieferung, auch Teillieferung am Tage des Versandes per E-Mail eine Versandbestätigung zu übermitteln.

Jeder Lieferung ist jeweils ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung mit Angabe unserer Bestellnummer beizufügen. Die verkaufende Person hat die von uns übermittelten Anlieferungsrichtlinien zu befolgen. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf die verkaufende Person keinerlei Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der Ware geht nach Annahme der Lieferung ohne Rücksicht auf die Zahlung unbedingt an uns über. Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt der verkaufenden Person bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises wird somit ausgeschlossen.

Palettentausch

Wir akzeptieren nur GS1 zertifizierte A- und B-Qualität Tauschpaletten. Der Palettenaustausch erfolgt nur 1:1.

Verpackungsentsorgung

Alle Verpackungen sind von der verkaufenden Person nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes zu entpflichten. In Österreich über die Altstoff Recycling Austria (ARA), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlung

Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, werden Rechnungen entweder binnen 14 Tagen, abzüglich 3% Skonto, oder 30 Tage ohne Abzug von uns beglichen. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach ordnungsgemäßer Warenannahme, Übermittlung der Lieferscheine und Ausstellung der Rechnung.

Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt die Zahlung wertmäßig zurückzuhalten.

Qualität

Die verkaufende Person garantiert, dass die gelieferte Ware dem Lebensmittelrecht des Bestimmungslandes und den Angaben in der Produktspezifikation entspricht.

Zusätzlich ist die verkaufende Person verpflichtet, uns auf etwaige Deklarationspflichten für die gelieferte Ware in Österreich und im angegebenen Bestimmungsland schriftlich hinzuweisen.

Die verkaufende Person haftet auch für erhöhte Kosten und Schäden an der Ware, die nach Ablieferung durch nicht ordnungsgemäße Verpackung entstehen.

Reklamationen

Wir melden erkennbare Mängel oder Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Anlieferung, versteckte Mängel melden wir sofort nach Kenntniserlangung. Die Kosten für berechtigte Rücksendungen, Ersatzlieferungen und Nachbesserungen trägt die verkaufende Person.

Wir leiten Produktreklamationen, die uns von Dritten erreichen unverzüglich nach Kenntniserlangung an die verkaufende Person weiter, somit ist diese direkt mit der geschädigten Partei in Kontakt und für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich. Dasselbe gilt auch für Rückrufaktionen.

Lieferantenregress / Schadenersatzansprüche

Die verkaufende Person haftet uns uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

Ist die verkaufende Person für einen Produktschaden verantwortlich, so hat sie uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und sie im Außenverhältnis selbst haftet. Dies gilt auch für verschuldensunabhängige Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Freistellung hat die verkaufende Person eine angemessene Versicherung vorzuweisen. Die Deckungssumme der Betriebs- und Vermögenshaftpflicht muss mindestens 5 € Mio/Schadensfall vorweisen, um die Haftungsansprüche bis zu deren Verjährung abdecken zu können.

Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) von der verkaufenden Person zu verlangen, die wir unseren Abnehmenden im Einzelfall schulden.

Urheberrechte

Im Falle, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Kooperations-Markenprodukte handelt, hat uns die verkaufende Person schriftlich zu bestätigen, dass sie eine offiziell gültige Lizenzvereinbarung mit den Inhabenden der Marke abgeschlossen hat. Bei Verletzung von derartigen Nutzungsrechten sind wir von der verkaufenden Person schad- und klaglos zu halten.

Auf unsere Produktideen hat die verkaufende Person bzw. Herstellerfirma keinen rechtlichen Anspruch. Ohne unserer Zustimmung dürfen unsere Produktideen nicht an Dritte weitergegeben oder veräußert werden. Alle Rechte an dem Produkt, einschließlich aller Informationen und Unterlagen, die sich auf diese Produktentwicklung beziehen, sowie Vorlagen und Muster, die die Herstellerfirma nach unseren Wünschen herstellt, gehen an uns über. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Produktideen beim Patentamt zum Schutz anzumelden.

Geheimhaltungspflicht

Beide Vertragsparteien verpflichten sich über die mit der Bestellung verbundenen Angaben Stillschweigen zu bewahren. Der Geschäftsfall ist auch nach Durchführung streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen, die Bestellung betreffend bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung ist der gesamten Lieferkette aufzuerlegen.

Kundendienst

Für etwaige Fragen oder eventuelle Beanstandungen steht unser Kundendienst unter office@foodconexi.at zur Verfügung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit vereinbar, der Sitz von FoodConexi. Für Geschäfte mit FoodConexi gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG).

Datenschutz

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir uns streng an die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an die Vorschriften der DSGVO.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein hundertprozentiger Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter gewährleistet werden kann und wir daher auch keine Haftung für daraus entstehende Schäden übernehmen können.

Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

Zusatzbestimmungen

Der Haftungsausschluss ist Teil unserer Geschäftsbedingungen.

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein sollte, hebt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht auf. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.