A.1Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend, außer wir geben eine Gültigkeitsdauer an.
Die kaufende Person stellt mit der Bestellung ein Angebot an FoodConexi zum Abschluss eines Liefervertrages dar. Ein Liefervertrag kommt erst dann zustande, wenn FoodConexi den Auftrag schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftrags- und Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Liefervertrag zustande.
Falsche oder unvollständige Angaben bei der Bestellung gehen zu Lasten der kaufenden Person.
Mit der Übermittlung einer Bestellung akzeptiert die kaufende Person uneingeschränkt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von FoodConexi.
A.2Lieferkonditionen
Die gelieferte Ware muss den Angaben in der Produktspezifikation entsprechen. Etwaige Abweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzgrenze gelten von der kaufenden Person als akzeptiert.
Die Lieferung erfolgt an die von der kaufenden Person angegebene Lieferadresse. Die Kosten für nachträgliche Änderungen des Lieferortes durch die kaufende Person sind von dieser zu tragen.
FoodConexi weist darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist.
Die kaufende Person akzeptiert in Ausnahmefällen einen moderaten Lieferverzug. Liegt höhere Gewalt vor, gilt ein Lieferverzug auf unbestimmte Zeit, als vereinbart.
Sofern wir während der Bearbeitung einer Bestellung feststellen, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird die kaufende Person darüber unverzüglich, gesondert schriftlich informiert.
Falls FoodConexi ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht liefern kann, ist FoodConexi der kaufenden Person gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die kaufende Person unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche der kaufenden Person bleiben unberührt. Der bereits bezahlte Betrag wird rückerstattet.
Ein Lieferverzug berechtigt die kaufende Person nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Teillieferungen sind dann zulässig, wenn sie zumutbar sind oder die kaufende Person nichts Gegenteiliges angibt. Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, dann müssen die Abrufe innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, danach sind die Lagerkosten von der kaufenden Person zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
A.4Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware von unserem Logistikpartner an die kaufende Person, oder eine von ihr bestimmte Person, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware an die kaufende Person über.
Bei Verweigerung oder Verzögerung der Warenannahme durch die kaufende Person, erfolgt der Gefahrenübergang ab diesem Zeitpunkt an sie.
Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins von für die Übernahme der Ware bevollmächtigen Personen, gilt die Lieferung als anerkannt.
A.5Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und enthalten keine Zollkosten, Gebühren oder sonstige Durch- und Einfuhrkosten.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Zurückbehalten der Zahlung oder ein Gegenrechnen ohne unsere Zustimmung ist der kaufenden Person nur gestattet, wenn die Forderung der kaufenden Person anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Auch eine Abtretung an Dritte ist untersagt.
Die kaufende Person ist verpflichtet innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ihre Zahlung zu leisten. Die Schuld gilt erst dann als beglichen, wenn uns der Betrag frei zur Verfügung steht.
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich die kaufende Person 5% Verzugszinsen zuzüglich der Kosten für das Inkassobüro zu leisten.
Bei Zahlungsverzug oder bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit kann die Gesamtforderung zur Fälligkeit gebracht werden. Weiteres behalten wir uns vor für anschließende Lieferungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren über die kaufende Person eröffnet wird.
Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld und anschließend in folgender Reihenfolge (Zinsen – Spesen – sonstige Einbringungskosten – Kapital) angerechnet.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen benötigen wir die UID-Nr. der kaufenden Person. Jegliche Kosten, die bei Überweisungen aus dem Ausland seitens der Bank anfallen, gehen zur Gänze zu Lasten der kaufenden Person.
A.6Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FoodConexi.
Bei Zahlungsverzug ist FoodConexi berechtigt, die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen und eine Abholung der Ware auf Kosten der kaufenden Person zu veranlassen.
A.7Reklamationen
Die kaufende Person hat die Ware bei Warenübernahme sorgfältig zu prüfen und Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Vor allem sind Transportschäden dem Logistikunternehmen gleich anzuzeigen.
Qualitätsbeanstandungen sind davon ausgenommen und können im Zuge der Verwendung bei Feststellung unverzüglich gemeldet werden. Damit Produkt-Reklamationen geprüft werden können, hat die kaufende Person alle benötigten Informationen, allen voran das beanstandende Produkt, eine detaillierte Beschreibung der Ursache, die Chargennummer, das MHD und das Produktionsdatum zur Verfügung zu stellen.
Alle vor Beendigung des Reklamationsverfahrens an die Kundschaft der kaufenden Person gemachten Zugeständnisse werden von uns nicht anerkannt.
Geringfügige Mängel berechtigen die kaufende Person nicht zum Rücktritt.
A.8Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Handhabung durch die kaufende Person entstanden sind, haften wir nicht. Außerdem haften wir als Inverkehrbringerin nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger Deklaration durch die Herstellerfirma entstanden sind.
FoodConexi haftet gemäß dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG). Die kaufende Person verpflichtet sich vor unserer Inanspruchnahme alle Ansprüche bei unseren Herstellerfirmen geltend zu machen. Im Gegenzug treten wir alle Gewährleistungsansprüche, die uns gegenüber unseren Herstellerfirmen zustehen, an die kaufende Person ab.
A.9Verpackungsentsorgung
Alle Verpackungen werden von der Herstellerfirma nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes entpflichtet. Bei Lieferungen nach Österreich werden alle Verpackungen über die Altstoff Recycling Austria (ARA) entpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
A.10Sanktionsvorschriften
Die kaufende Person versichert, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit FoodConexi auf keiner europäischen, chinesischen, japanischen, US-amerikanischen oder UK-Sanktionsliste geführt wird. Sobald die kaufende Person auf so einer Liste geführt wird, ist FoodConexi berechtigt von allen Kaufverträgen zurückzutreten. Die kaufende Person darf die von uns erhaltenen Produkte weder direkt noch indirekt in Länder verkaufen oder exportieren, wenn dies gegen geltende Sanktionsvorschriften verstößt.